Mit Ihrem Elektromobil dürfen Sie grundsätzlich auf jedem Fahrradweg fahren. Auch am Strassenverkehr dürfen Sie unter Einhaltung der STVO mit
Ihrem Elektromobil teilnehmen. In Fußgängerzonen gilt jedoch folgende wichtige Regelung, ähnlich wie das Auto in einem verkehrsberuhigtem Bereich dürfen Sie mit Ihrem Elektromobil in
Fußgängerzonen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Für alle genannten Punkte gilt jedoch folgendes: Damit Sie andere und vor allem nicht sich selbst gefährden, sollten sie mit Ihrem Elektromobil eine
Geschwindigkeit von mindestens 10km/h fahren können sofern Sie am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen wollen.